Am 7.11.2006 endete die Frist für die Geltendmachung der Ansprüche gegenüber der AeW
Die Teilnahme an den Sammelklagen ist jedoch weiterhin möglich.
Bericht über die Konkurstagsatzung der AMIS Asset Management Investment Services AG und der AMIS Financial Consulting AG vom 9. November 2006:
1. Erwartungsgemäß wurden sämtliche Anlegerforderungen des noch immer an Masse armen Konkursverfahren bestritten. Der Termin für die gerichtliche Geltendmachung wurde mit 11.05.2007 bestätigt. Die Masseverwalter prüfen derzeit noch, welche Ansprüche seitens der Masse geltend gemacht werden könnten. Bei einigen Anspruchsgegnern hat sich jedoch herausgestellt, dass hier eine Prozessführung nicht lohnt.
2. Dr. Freyler hat mitgeteilt, dass er die FMA aufgefordert hat, die von der AFC an die FMA in den Jahren 2004 und 2005 bezahlten Beiträge in Höhe von insgesamt ca. EUR 100.000,00 zurückzuzahlen, da die AFC in diesen Jahren keine Wertpapiergeschäfte mehr abgeschlossen worden wären und die AFC das Anlegergeld lediglich „kassiert" habe. Er erwartet diesbezüglich keine Ablehnung durch die FMA. Dr. Freyler und die Richterin meinten jedoch einhellig, dass diese Gelder nicht den Anlegern zukommen würden, da sie nicht einmal die Kosten decken könnten.
3. Weiters prüft Dr. Freyler, ob er seitens der Masse Ansprüche gegen die Wirtschaftsprüfer geltend zu machen sind. Die Höhe der konkreten Forderungen konnte er nicht bekannt geben, da der Jahresabschluss der AFC für 2005 noch nicht fertiggestellt ist. Denkbar wäre die Verluste aus den Jahren 2004 und 2005 der AFC von den Wirtschaftsprüfern zurückzufordern. Auch für diese Verfahren erwartet der Masseverwalter keine Deckung der Kosten des Konkursverfahrens.
4. Laut der Konkursrichterin ist die Kommunikation zwischen dem Konkursgericht und der Liquidatorin in Luxemburg abgebrochen. Es würden weder Anfragen des Gerichts noch der Masseverwalter beantwortet. Ca € 1,1 Mio der Gelder in den Luxemburger Liquidationsverfahren sollen laut Dr. Rant aus einem Nostrokonto der TFA bei der Sella-Bank stammen. Weiters bestätigten die Masseverwalter, dass sie von den Liquidatoren auf Rückzahlung der geleisteten Anzahlungen sowie Schadenersatz in Höhe von EUR 100.000,00 geklagt worden sind. Die Forderungsanmeldungen der Masseverwalter wurden von den Liquidatoren zurückgewiesen, da sie nicht an das Gericht, sondern an die Liquidatoren adressiert waren.
5. Obwohl im Liquidationsverfahren in Luxemburg noch keine Anmeldefrist gesetzt worden ist, rieten sowohl das Konkursgericht, als auch die Masseverwalter den Geschädigten Anlegern eindringlich, ihre Forderungen so rasch wie möglich in beiden Liquidationsverfahren in Luxemburg anzumelden. Gerüchteweise soll es eine Zwischenverteilung vor Setzung der Anmeldefrist geben.
6. Die Konkursrichterin hat erklärt, dass sie für Mitte Februar 2006 in beiden Konkursen nochmals einen Termin für eine nachträgliche Prüfungstagsatzung anberaumen wird. Die Masseverwalter haben angekündigt, dass sie bis zu diesem Termin abklären werden, welche Forderungen von der Masse mit einiger Erfolgaussicht geltend gemacht werden könnten.
Rechtsanwalt Mag. Lukas Aigner, am 14. November 2006