24.04.2013
AMIS – Geschädigte müssen von der Anlegerentschädigungseinrichtung entschädigt werden
Bereits die I. und II. Instanz haben positiv für die Geschädigten entschieden.
Nun gibt es die überaus erfreuliche Nachricht, dass auch der Oberste Gerichtshof mit dem heute zugestellten Urteil die Haftung der AEW bestätigt und somit ist der Weg für die Entschädigung an die geplagten AMIS-Anleger frei.
Grundsätzlich stellt der OGH fest, dass die AEW den Geschädigten den Betrag von bis zu € 20.000,- ersetzen muss. Rechtsanwalt Mag. Salburg wird nun umgehend die AEW auffordern, für alle welche sich der Sammelklage angeschlossen haben, die Forderung anzuerkennen und wir werden die weitere Abwicklung klären und Sie umgehend dazu informieren.
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