AMIS-Vergleich

Amis-Vergleich ist Rettungsschirm für Anlegerentschädigung.

Die Risikominimierung durch den Amis-Vergleich der Republik hat der Anlegerentschädigung Luft für die Erstellung der Bilanz verschafft.
Klappt der Vergleich, fließt auch weiteres Geld in die Organisation.

Wien – Der 30. Juni war für die Anlegerentschädigung für Wertpapierfirmen (AeW) ein wichtiger Stichtag. Bilanzstichtag nämlich. Die Erstellung derselbigen galt als große Hürde, weil die AeW seit Ende Februar ums Überleben gekämpft hat. Hintergrund der Turbulenzen war die Pleite des Finanzdienstleisters Amis. Forderungen geschädigter Anleger im Ausmaß von bis zu 70 Millionen Euro standen bei der AeW einem Vermögen von höchstens sechs Millionen Euro gegenüber, woraufhin die Wirtschaftsprüfungsgruppe PricewaterhouseCoopers der AeWm, wie berichtet, die Fortbestandsprognose entzog.

Jetzt heißt es durchatmen. "Der Jahresabschluss ist aufgestellt, geprüft und an die Finanzmarktaufsicht übermittelt", heißt es aus der AeW zum Standard. Denn aufgrund der "sehr konstruktiven Gespräche mit dem Bund" konnte für die schlackernde AeW eine Lösung in der existenzgefährdenden Causa Amis gefunden werden. Und die sieht so aus: Die Republik Österreich bietet, wie berichtet, den Amis-Geschädigten einen Vergleich an und nimmt damit finanziellen Druck von der AeW. Im Gegenzug schießen die knapp 100 Wertpapierfimen, die die AeW bilden, einen zusätzlichen Betrag von 1,7 Millionen Euro in die Organisation ein – damit würde sich die Summe im Haftungsfonds auf fünf Millionen Euro erhöhen.

Stolperstein

Dieses Geld fließt aber nur, wenn der Vergleich mit der Republik zustandekommt. Die Finanzprokuratur bietet den Anlegern an, 27 Prozent ihres Gesamtschadens zu ersetzen, was in etwa der Summe von 40 Mio. Euro entspricht. Dieses Angebot gilt, wenn 83 Prozent dem Vorschlag zustimmen. Stichtag dafür war ebenfalls der 30. Juni. Wolfgang Peschorn, Chef der Finanzprokuratur, erklärte dem Standard am Montag, dass man mit dem Vergleich "auf gutem Weg sei". Wie hoch die Rücklaufquote ist, konnte Peschorn noch nicht sagen. Zudem würden jetzt nochmal neue Anlegerkreise angesprochen. Diese braucht man offenbar, um die 83-Prozent-Quote nun bis Ende September zu erreichen. Denn der Prozessfinanzierer Advofin, der mehr als 2000 Geschädigte vertritt, legt sich nach wie vor quer und will den Vergleich der Republik nicht annehmen. "Wir haben noch immer kein Angebot für unsere Kunden erhalten und würden dieses auch nicht annehmen", sagt Advofin-Chef Franz Kallinger. Von der Finanzprokuratur heißt es, dass man weiterhin um eine Lösung mit der Advofin bemüht sei. "Die Türe ist nicht zu", sagt Peschorn.

Scheitert der Vergleich, wird die AeW ihr Kapital zur Abwehr der Klagsflut nutzen. Die Finanzlast, die durch die weitere Einzahlung auf die einzelnen Wertpapierfirmen zukommt, orientiert sich am jeweiligen Umsatz und an den fixen Gemeinkosten. "Für kleinere Unternehmen kostet der Vergleich richtig Geld", sagt ein Involvierter, der am Ende selbst bis zu 18 Prozent seines Eigenkapitals in die AeW abgetreten hätte.