Causa AeW: Verfahren gegen Republik beantragt
Der Grund: Die Anlegerentschädigung kann im Fall AMIS nicht zahlen. Außerdem bringt er heute eine Staatshaftungsklage beim Verfassungsgerichtshof ein.
EU-Kommission beschäftigt sich erneut mit der österreichischen Anlegerentschädigung AeW
Ein seriöser Kapitalmarkt benötigt eine funktionierende Anlegerentschädigung – so verlangt es jedenfalls die Anlegerentschädigungsrichtlinie 97/9/EC der EU. In Österreich gehen die Uhren anders.
Rund 12.000 Geschädigte des Ende 2005 aufgrund von Malversationen kollabierten Finanzkonglomerats AMIS können davon ein Lied singen. Pro Kopf stehen ihnen eigentlich bis zu 20.000 € Entschädigung zu. Das hat der Oberste Gerichtshof mit dem Urteil (Aktenzahl 9 Ob 50/09b) Ende Juni 2010 bestätigt. Rund 110 Millionen € Anlegerforderungen kommen auf die Anlegerentschädigung AeW zu, davon sind 90 Millionen € als Liquidationserlös der AMIS-Fonds in Luxemburg vorhanden.
Eine Bankrotterklärung
„Die Anlegerentschädigung AeW forderte nach Vorliegen der OGH-Entscheidung von ihren Gesellschaftern (konzessionierten Wertpapierfirmen) die zu leistenden Beiträge ein und verfügt nunmehr (…) über entsprechendes Kapital. Dieses reicht allerdings nicht aus, um die bei der AeW angemeldeten Forderungen zur Gänze zu befriedigen“, schreiben die Geschäftsführer der Anlegerentschädigung an Anwalt Ulrich Salburg, der im Namen des Prozessfinanzierers AdvoFin 2300 AMIS-Geschädigte vertritt. Das heißt: Die Anlegerentschädigung funktioniert nicht. Daher hat Anwalt Salburg vor wenigen Tagen bei der EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich beantragt.
„Die EU-Richtlinie zur Anlegerentschädigung hat das Ziel, dass die Mitgliedstaaten eine funktionierende Anlegerentschädigung umsetzen“, sagt Salburg. „Dieses Ziel wurde in Österreich nicht erreicht.“ „Die EU-Richtlinie wurde in Österreich falsch umgesetzt“, fügt AdvoFin-Vorstand Franz Kallinger hinzu. „Es ist sehr bedenklich, wenn eine oberstgerichtliche Entscheidung zur Anlegerentschädigung vorliegt, aber diese nicht zu erfüllen ist.“ Nachsatz: „Der Zustand ist den Anspruchsberechtigten nicht zuzumuten.“
Staatshaftungsklage
Zugleich bringt Salburg heute, Mittwoch, beim Verfassungsgerichtshof eine Staatshaftungsklage gegen die Republik Österreich ein. In einer früheren Entscheidung hat das Verfassungsgericht eine Staatshaftung abgelehnt, weil nicht klar sei, ob der klagenden Anlegerin überhaupt ein Schaden entstehen werde. Begründung: Die Anlegerentschädigung bestehe aus finanzkräftigen Wertpapierfirmen, die schon aus Imagegründen zahlen würden.
„Jetzt haben sich die Voraussetzungen geändert. Ich habe heute Anleger, denen rechtskräftig vom OGH eine Entschädigung zugesprochen wurde, aber die AeW sagt, ich kann nicht zahlen“, sagt Salburg. Da die AeW zu einer Treuhandgesellschaft umgeformt wurde, kann sie nur über die Gerichtskosten in den Konkurs geschickt werden. Salburg wird deshalb jede Woche eine Klage für 50 AMIS-Geschädigte einbringen. Denn eine AeW-Pleite würde der Bund in Zugzwang bringen.