Fall Amis kommt Republik teuer

Wien. Der Rechtsstreit im Fall Amis erweitert sich um eine Dimension: Da sich die Republik aus Sicht der Kläger bei klarer Rechtslage in unnötigen Prozessen verliere, wird nun Advofin-Anwalt Ulrich Salburg den Rechnungshof anrufen. Er rechnet, dass alleine durch Zeugen-und Anwaltsgebühren mehrere Millionen an Steuergeldern verprozessiert würden und dies Verfahren nur unnötig verzögere. Advofin hatte bezweifelt, dass die Anlegerentschädigungseinrichtung AeW finanziell stark genug sei, Haftungen zu übernehmen. Nun wurde laut, dass die Kosten verlorener Prozesse bereits jetzt die Finanzprokuratur übernehmen müsse.

Advofin vertritt rund 2300 Amis-Anleger. Mit mehr als drei Vierteln der rund 10.000 Anleger hat sich die Finanzprokuratur bereits verglichen. Aus Luxemburger Fonds wird ein Rückfluss erwartet. Der OGH (1Ob186/11a) hat allerdings ausgesprochen, dass die Republik nach anderen Anspruchsgegnern haften muss. Da der Verjährungsverzicht der Republik am 25. Jänner ausläuft und nicht verlängert wurde, müssen die Anleger gerichtlich das feststellen lassen, was der OGH bereits entschieden hat, so Advofin.
Nicht nur das: "In Wirklichkeit müssen wir drei Prozesse je Anleger führen: einen gegen die AeW, eine Feststellungsklage gegen die Republik, und wenn die individuellen Schadensummen nach den Zahlungen aus Luxemburg genau feststehen, folgt eine Leistungsklage gegen die Republik", sagt Salburg.
Bisher hat Salburg 1000 Leistungsklagen gegen AeW (Maximalentschädigung: 20.000 €) und 1200 Feststellungsklagen eingebracht. Salburg kommt überschlagsmäßig auf knapp sechs Millionen€, die dadurch der Republik -unnötig, wie er meint -an Prozesskosten zufallen würden.
Das sind Zeugenkosten und sein Honorar. Doch spricht hier der Anwalt nicht gegen seine eigenen Interessen? "Ich will mein Geld nicht mit sinnlosen, verzögernden Prozessen verdienen", sagt Salburg.

Keine Sonderlösung

Die Republik sieht den Fall nicht so klar und wendet Verjährung ein, dass Ansprüche schon verglichen wären, oder verweist auf das Quota-LitisVerbot (§ 879 ABGB, Streitanteilsvereinbarung). Dieses Argument ist interessant, da hier der VKI bei derselben Frage in zwei von drei Instanzen gewonnen hat: Prozessfinanzierung ist (vorbehaltlich OGH) zulässig. Die Finanzprokuratur hat keinen Kommentar abgegeben, schloss aber zuletzt eine "Sonderlösung" für streitbare Advofin-Anleger aus.