Folglich das Schreiben des Rechtsvertreters des AMIS Sammelklage Vereins, welches auch postalisch versendet wird

Sehr geehrte Anleger!

Wie Sie wissen, wurde ich vom AMIS Sammelklage-Verein als Rechtsanwalt beauftragt, die Interessen des Vereins zu vertreten bzw. die Forderungen, die von den AMIS-Anlegern an den Verein abgetreten wurden, geltend zu machen.

Ich habe nunmehr erfahren, dass die Finanzprokuratur als Vertreterin der Republik Österreich an zahlreiche Anleger ein Vergleichsangebot übersendet hat, wonach die Anleger 27 % des ihnen entstandenen Schadens erhalten sollten, wenn sie im Gegenzug, abgesehen von der Forderung aus der Liquidation in Luxemburg, auf sämtliche Ansprüche, sowohl gegen die Republik Österreich, als auch gegen die Anlegerentschädigung verzichten.

Diesbezüglich weise ich namens des AMIS Sammelklage-Vereins daraufhin, dass Sie, wenn Sie sich dem Verein angeschlossen haben, Ihre Forderung an den Verein abgetreten haben und daher über diese Forderung nicht verfügen können. Sie sind also nicht berechtigt einen Vergleich mit der Republik Österreich abzuschließen.

Sie können daher das Vergleichsangebot der Republik Österreich nicht annehmen.

Diesbezüglich teile ich Ihnen mit, dass der AMIS Sammelklage-Verein sich generell gegen dieses Vergleichsangebot der Republik Österreich ausspricht, da dieses absolut unakzeptabel ist.

Wir haben in jahrelangen Verfahren gegen die österreichische Anlegerentschädigungseinrichtung ein Urteil des Obersten Gerichtshofes erreicht, wonach diese die AMIS-Anleger zu entschädigen hat und zwar bis zu EUR 20.000,00 pro Anleger.

Darüber hinaus gibt es bereits Entscheidungen Gerichte zweiter Instanz, dass die Republik Österreich wegen Verfehlungen der Finanzmarktaufsicht die Anleger zu entschädigen hat.

Angesichts dieser für uns absolut positiven Urteile gibt es überhaupt keinen Grund mit der Republik Österreich einen Vergleich in Höhe von 27 % abzuschließen, da dieser Betrag im Hinblick darauf, dass eine Haftung der Anlegerentschädigung jedenfalls besteht und eine Haftung der Republik Österreich sehr, sehr wahrscheinlich ist, absolut unakzeptabel ist.

Diesbezüglich möchte ich auch darauf hinweisen, dass die AMIS nunmehr vor ca. 6 Jahren in Konkurs ging und somit auf Ihre ursprüngliche Schadensforderung auch noch Zinsansprüche in Höhe von zumindest 24% bestehen, somit fast in Höhe jenes Betrages, den nunmehr die Republik Österreich anbietet.

Die Tatsache, dass der AMIS Sammelklage-Verein den Vergleich mit der Republik Österreich ablehnet, erfolgt somit im Interesse der Anleger, da das Angebot angesichts der Rechtslage viel zu gering ist.

Dies umso mehr da völlig unsicher ist, ob, wann und wie viel die Anleger aus der Liquidation  in Luxemburg erhalten werden, da das Verfahren dort äußerst kompliziert und undurchsichtig ist.

Darüber hinaus ist zu bedenken, dass dem AMIS Sammelklage-Verein bereits hohe Prozesskosten entstanden sind, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Auch diese Kosten wären zu begleichen, wozu die Republik Österreich ebenfalls nicht bereit ist.

Sie haben also keine Berechtigung einen Vergleich mit der Republik Österreich abzuschließen, da Sie Ihre Forderung an den AMIS Sammelklage-Verein abgetreten haben und es ist ausschließlich in Ihrem Interesse, dass der AMIS Sammelklage-Verein diesen Vergleich ablehnt.

Wir haben mit der Republik Österreich, als auch mit der Anlegerentschädigung langwierige Verhandlungen über die Höhe des Schadens jedes einzelnen Anlegers geführt.

Die Finanzprokuratur, als auch die Anlegerentschädigung stehen auf dem Standpunkt, dass sie nur die Daten aus dem EDV-Programm der AMIS als Grundlage für Schadenersatzansprüche akzeptieren.

Die Daten aus diesem Programm stehen uns allerdings bis heute nicht zur Verfügung.

Wesentlich ist aber, dass Grundlage des Angebotes an Sie seitens der Republik Österreich jene Daten sind, die vom Sachverständigen Mag. Weidinger aus dem EDV-Programm der AMIS entnommen wurden.

Es ist für uns daher wichtig, um die Ansprüche geltend zu machen, diese Daten zu haben bzw. zu wissen, wie viel Guthaben bzw. wie hoch Ihr Schaden laut dem EDV-Programm der AMIS ist.

Bitte senden Sie mir unbedingt  das Vergleichsangebot, welches Sie von der Finanzprokuratur erhalten haben.

Meine Adresse:

Rechtsanwälte
Simonfay, Salburg & Krenn
Neustiftgasse 3/6
1070 Wien

Wir benötigen diese Daten, um Ihre Ansprüche sowohl gegen die Anlegerentschädigung als auch gegen die Republik Österreich effizient durchzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Ulrich Salburg