Positives Urteil für AMIS-Sammelklageverein gegen die Anlegerentschädigungseinrichtung

Das Handelsgericht Wien hat festgestellt, dass die Kundengelder indirekt durch die  AMIS-Firmen gehalten wurden. Auf Grund dieser Feststellung muss laut Urteil von Oberlandesgericht aus dem ersten Rechtszug die Anlegerentschädigungseinrichtung für die Schäden haften.

Wir erwarten in diesem Verfahren die Berufung der Beklagten und sind folglich sehr auf das Urteil des Oberlandesgerichtes gespannt.