Stand der Liquidationsverfahren in Luxemburg

Die Liquidatoren haben bei der letzten Sitzung vor dem Handelsgericht Luxemburg dem eingerichteten Gläubigerausschuss berichtet, dass sie dem Handelsgericht Luxemburg einen Verteilungsvorschlag vorlegen werden, der im Falle der Genehmigung vorerst eine Zwischenausschüttung von 20% der angemeldeten und von den Liquidatoren anerkannten Forderungen an die Geschädigten ermöglichen würde.

Nach dem Vorschlag der Liquidatoren würden die angemeldeten Forderungen in Höhe der nachgewiesenen Einzahlungen anerkannt werden, falls diese auch im Programm Investor entsprechend erfasst wurden. Da die Zwischenausschüttung der Quote von 20% nicht an alle Geschädigten gleichzeitig erfolgen wird, sondern jeweils erst nach Prüfung und Anerkenntnis der angemeldeten Forderungen, können Sie für den Fall, dass Sie Ihre Forderung angemeldet haben und diese anerkannt wird, im Laufe dieses Jahres mit einer Zwischenausschüttung rechnen. Sobald wir über den konkreten Auszahlungstermin, sowie die Höhe des an Sie auszuzahlenden Betrages von den Liquidatoren informiert sind, werden wir Sie unverzüglich verständigen.

Quelle:

Kraft &Winternitz

Falls Sie bisher, Ihre Forderung in Luxemburg noch nicht angemeldet haben, können Sie sich gerne an uns wenden und wir werden alle notwendigen Schritte für Sie erledigen.