Zwischenstand
Bislang gibt es weder eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) im Verfahren gegen die Republik Österreich wegen Verletzung der Aufsichtspflicht über den Kapitalmarkt noch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshof (VfGH) betreffend Staatshaftung (wegen der offenkundigen Zahlungsunfähigkeit der Anlegerentschädigungseinrichtung AeW).
Auch das Liquidationsverfahren in Luxemburg ist trotz des Vorliegens einer für den Sammelklageverein günstigen Entscheidung des zuständigen Luxemburger Gerichts, welches die Auszahlung der sichergestellten Geldbeträge an die AMIS – Geschädigten anordnet, immer noch nicht weiter fortgeschritten. Für Anfang Juni 2012 ist allerdings ein weiterer Sitzungstermin in Luxemburg anberaumt.
Sowohl der für den Sammelklageverein in Luxemburg tätige Anwalt Me Mailliet als auch der vor den Österreichischen Gerichten einschreitende Rechtsanwalt Mag. Salburg ist bemüht, alle rechtlichen Möglichkeiten zu ergreifen um das Verfahren endlich zu einem für die Mitglieder des Sammelklagevereins günstigen Abschluss zu bringen.