10.01.2019
conwert Immobilien Invest SE
Am 22.11.2016 hat die Übernahmekommission festgestellt, dass unter anderem Adler Real Estate AG, Herr Cevdet Caner und Petrus Advisers LLP ein Pflichtangebot für die Aktien der conwert Immobilien Invest SE zu Unrecht nicht gestellt haben. Die Angebotspflicht resultiert aus dem gemeinsamen Vorgehen dieser Rechtsträger seit spätestens 29.9.2015. Für Aktionäre, die in Unkenntnis der Angebotspflicht ihre conwert-Aktien ab diesem Zeitpunkt über die Börse oder auf anderem Wege zu einem Preis verkauft haben, der unter dem von diesen Rechtsträgern zu zahlenden Angebotspreis gelegen ist, dürfte ein Anspruch auf Schadenersatz im Ausmaß der Differenz zum Angebotspreis bestehen.
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