Entscheidung des OLG lässt Anleger hoffen
Die Immofinanz legte kein Rechtsmittel ein.
Anleger-freundliches OLG-Urteil gegen die Immofinanz: Den Investoren stehen schwierige Beweisverfahren bevor
Wien. Die Anwälte Friedrich Schubert und Klaus Gossi sind guter Dinge: Sie konnten beim Wiener Oberlandesgericht (OLG) einen aus ihrer Sicht wichtigen Teilsieg gegen die Immofinanz erringen. Der Kernpunkt des Urteils ist, dass auch jene Anleger schützenswert sind, die nicht bei Kapitalerhöhungen, sondern in Bankfilialen Aktien gezeichnet haben und Kursverluste einstecken mussten.
Die Niedermeyer-Entscheidung des OGH sorgte im Mai für Schlagzeilen: Der OGH hatte im Verfahren der Niedermeyer-Stiftung gegen die Immofinanz entschieden, dass Aktionäre "ihre" AG klagen dürfen, wenn sie wegen falscher Prospektangaben Aktien bei Kapitalerhöhungen gezeichnet haben.
Das OLG-Wien ging in seinem Urteil (3 R 70/11b) weiter: Geklagt hatte eine Pensionistin, die Aktien über die Börse gekauft hatte. Sie wollte 2006 15.000 €anlegen und wurde auf einem Werbezettel in ihrer Hausbank aufmerksam, in dem die damals jährlichen Kurssteigerungen der Immofinanz-Aktie beworben wurden. Sie besaß bereits Immo-Aktien. 2008 brach der Kurs ein und erholte sich trotz höherem Nettovermögenswert (Wert der Immobilien abzüglich Schulden) je Aktie bis heute nicht.
Es besteht der Vorwurf, dass die Immofinanz den Markt falsch informiert und Geld der Aktionäre in Darlehen und den Kauf eigener Aktien gesteckt hat, statt es zu investieren. Hätte die Dame das gewusst, hätte sie keine Aktien gekauft. Das OLG-Wien entschied, dass sich die Anlegerin daher auf Schadenersatz berufen kann. Immofinanz-Anwalt Andreas Zahradnik von der Kanzlei Dorda-Brugger-Jordis hat keine Revision gegen das Urteil erhoben. Die Frist ist kürzlich verstrichen. Das Verfahren ist nun zwecks weiterer Beweisaufnahmen wieder in erster Instanz.
Teufel steckt im Detail
Zahradnik ist sich sicher, dass "das Verfahren zu unseren Gunsten ausgehen wird". Es bestehe kein Zusammenhang zwischen Aktienkauf und falschen Informationen, da die am Börsengeschehen uninteressierte Pensionistin sowieso Aktien gezeichnet hätte.
Laut dem Wiener Zivilrechtler Alexander Reidinger wird für die Höhe des Ersatzes entscheidend sein, wie die Frau 2006 ihr Geld angelegt hätte, falls die Immofinanz richtig informiert hätte: "Einer Kleinanlegerin wird der Beweis eher gelingen, dass sie ein Sparbuch gewählt hätte, als einem Millionär."
ls einem Millionär."