OGH-Urteil stärkt Konsumenten

Jedes Jahr schließen tausende Menschen in Österreich eine Lebensversicherung ab.Eine Lebensversicherung wird meistens mit einer Laufzeit von 20 – 30 Jahre abgeschlossen. In diesem Zeitraum wird von den Kunden eine stattliche Veranlagungssumme einbezahlt.

Eine bittere Erfahrung haben in den letzten Jahren all jene gemacht, die sich aus persönlichen Gründen gezwungen sahen, ihren Lebensversicherungsvertrag zu kündigen oder ruhend zu stellen. In der Erwartung, die angesparte Versicherungssumme erstattet zu bekommen, mussten sie feststellen, dass nach dramatischen Abschlägen und Gebühren oft nur mehr ein Bruchteil ihrer angesparten Summe zur Auszahlung gelangte.

Die bei Advofin bekannt gemachten Fälle bewegen sich zwischen 20% und 80% der von ihnen veranlagten Summe. In einem konkreten Fall betrug die Einzahlungssumme € 9.000,- und zur Auszahlung wurde dem Konsumenten nur mehr € 1.200,- erstattet.

Ein aktuelles Urteil des OGH gibt nun aber den Konsumenten die Möglichkeit gegen die Versicherungsgesellschaften vorzugehen und einen großen Teil der einbehaltenen Beträge zurückzufordern.