Atrium und AdvoFin erzielen Rahmenvereinbarung

(Wien/OTS) – Atrium European Real Estate Limited (”Atrium”), die AdvoFin Prozessfinanzierung AG (“AdvoFin”) und die Salburg Rechtsanwalts GmbH (“Salburg”) geben bekannt, dass sie eine Rahmenvereinbarung  erzielt haben, durch die – so wird erwartet – die große Mehrheit der österreichischen Rechtsstreitigkeiten rund um Meinl European Land Limited (MEL) bereinigt werden können.

Die Rahmenvereinbarung legt einen Mechanismus fest, der es den Klienten von AdvoFin und Salburg, die Zertifikate (Austrian Depository Certificates, kurz “ADC”) der Meinl European Land (der Name unter dem Atrium vor August 2008 bekannt war, als es unter einem anderen Management stand) zwischen 2002 und 2007 erworben haben und die Zivilklagen gegen Atrium eingebracht oder sich anhängigen Strafverfahren gegen Atrium als Privatbeteiligte angeschlossen haben, ermöglicht, ihre (potenziellen) Ansprüche zu bereinigen. Im Allgemeinen wird im Rahmen von Zivilklagen im Namen von ADC-Investoren versucht, Schäden im Zusammenhang mit angeblich falschen oder unvollständigen Erklärungen in Veröffentlichungen von Meinl European Land geltend zu machen.

Franz Kallinger und Gerhard Wüest von AdvoFin: “Wir freuen uns gemeinsam mit Atrium diesen Lösungsvorschlag bekanntgeben zu dürfen, der – wie wir glauben – ein faires Resultat für unsere Klienten darstellt. Wir werden Anfang April beginnen, allen unseren verbliebenen 5.000 Klienten Briefe zu senden, in denen wir den Vorschlag im Detail erklären und die genauen Beträge angeben, die jeder Klient erhalten kann.

“Rechtsanwalt Ulrich Salburg: “Es war ein langer, intensiver und meines Erachtens nach in der österreichischen Rechtsgeschichte einzigartiger Rechtsstreit, bevor wir zu einer Lösung mit Atrium gekommen sind. “

Liad Barzilai, CEO der Atrium Gruppe: “Dies ist ein wichtiger Schritt auf unserem Weg, die Rechtsstreitigkeiten aus der Zeit von Meinl European Land ein für alle Mal zu bereinigen. Diese Angelegenheiten waren zu lange eine Quelle der Unsicherheit und Ablenkung für Atrium. Nun haben wir eine Lösung, welche es uns ermöglicht, die Vergangenheit hinter uns zu lassen und uns ganz auf unser zukünftiges Wachstum zu konzentrieren.

Die tatsächliche Beteiligung an der vorgeschlagenen Lösung und damit auch die tatsächliche Höhe der Zahlungen von Atrium werden sich erst im Laufe der Zeit herausstellen. AdvoFin empfiehlt ihren Klienten, den Lösungsvorschlag anzunehmen.

Atrium ist nach wie vor der Meinung, dass die gegen sie in den österreichischen Verfahren geltend gemachten Ansprüche jeder Grundlage entbehren. Jedoch ist Atrium bestrebt, diese Rechtsstreitigkeiten hinter sich zu lassen, die einen erheblichen Zeitaufwand für das Management sowie damit verbundene Rechtsberatungs- und sonstige Kosten verursachen, die den Interessen der Aktionäre zuwiderlaufen.

Im Rahmen des heute bekannt gegebenen Lösungsvorschlags werden AdvoFin und Salburg eine ausgedehnte Informationskampagne starten, um Klienten mit anhängigen Klagen oder potenziellen Klagen bzw. Ansprüchen gegen Atrium zu ermutigen, an der vorgeschlagenen Lösung teilzunehmen. Diese Kampagne wird Informationen zur Entschädigung für jeden Investor unter einem standardisierten Mechanismus beinhalten, der Faktoren wie den Zeitpunkt der Investition und den Gesamtbetrag, der geltend gemacht wird, berücksichtigt. Um teilzunehmen, sollten berechtigte AdvoFin- und Salburg-Klienten eine Beauftragung- und Anspruchsverzichtserklärung an AdvoFin retournieren sowie bestimmte Informationen in Zusammenhang mit ihren Ansprüchen bekannt geben. Diese Formulare werden von AdvoFin und Salburg im Rahmen ihrer Informationskampagne zur Verfügung gestellt.

Atrium European Real Estate Limited (”Atrium”)

Die Gesellschaft ist als geschlossene Investmentgesellschaft errichtet, eingetragen in und mit Sitz auf Jersey, und wird als zertifizierter, in Jersey zugelassener Fonds durch die Finanzmarktbehörde Jersey beaufsichtigt, und ist sowohl zum Handel an der Wiener Börse als auch Euronext Amsterdam Stock Exchange zugelassen. Bei Unsicherheiten hinsichtlich des Geltungsbereichs der regulatorischen Anforderungen aufgrund der vorstehenden Beaufsichtigung oder Zulassung sollte angemessene fachliche Beratung in Anspruch genommen werden. Alle Investitionen unterliegen einem Risiko. Eine vergangene Wertentwicklung ist keine Garantie für zukünftige Erträge. Der Wert der Investitionen kann schwanken. In der Vergangenheit erzielte Resultate sind keine Garantie für zukünftige Resultate.

AdvoFin Prozessfinanzierung AG (“AdvoFin”)

Advofin ist eines der größten Prozessfinanzierungsunternehmen  im deutschsprachigen Raum mit mehr als 500 Mio. EUR Streitwertvolumen im Portfolio. Das Unternehmen wurde vor 16 Jahren gegründet und konzentriert sich auf die Finanzierung von Sammelklagen. Bisher finanzierte das Unternehmen mehr als 20 Sammelklagen, darunter auch Fälle wie zB. gegen Immofinanz, Auer von Welsbach und Madoff.

Salburg Rechtsanwalts GmbH (“Salburg”)

Rechtsanwalt Mag. Ulrich Salburg ist ein in Wien ansässiger Anwalt, der sich auf Massenverfahren für benachteiligte Investoren spezialisiert hat und seit 2005 mit AdvoFin bei mehreren Massenprozessen zusammenarbeitet (Sammelklagen „österreichischer Prägung“). Mag. Salburg vertrat zum Beispiel über 2000 Investoren, im Fall „AMIS“, über 5000 Investoren im Fall „Immofinanz“ und vertrat zunächst 8000 Kunden im Fall „Meinl“. Bereits 3000 Kunden konnten bisher einer Erledigung zugeführt werden.  5000 erhalten jetzt ein Angebot von Atrium.

Rückfragehinweis:

Atrium European Real Estate Limited
Gaisberg Consulting GmbH
Alfred Autischer, Silvio Piskernigg
silvio.piskernigg@gaisberg.eu
+43 1 522 7804

FTI Consulting Inc.
Richard Sunderland, Claire Turvey, Ellie Sweeney
atrium@fticonsulting.com
+44 (0)20 3727 1000

AdvoFin Prozessfinanzierung AG
Franz Kallinger
franz.kallinger@advofin.at
+43 1 262221-10
www.advofin.at

Salburg Rechtsanwalts GmbH
Ulrich Salburg
salburg@salburg.at
+43 1 403 66 05