Atrium vs. Meinl: London wird Schauplatz des Schiedsverfahrens
Wien – In der Klags- und Prozessflut zwischen der Meinl Bank und Atrium (früher: Meinl European Land, MEL) hat man sich am Donnerstag auf ein Schiedsverfahren nach britischem Recht verständigt.
Knapp ein Dutzend Verfahren betroffen
Insgesamt ein knappes Dutzend an gegenseitigen Klagen werden die beiden Kontrahenten in einem Paket vor dem Internationalen Schiedsgericht in London abhandeln wollen, hieß es am Freitag aus informierten Kreisen. Durch das Schiedsgerichtsverfahren könnten die bisher bei unterschiedlichen Gerichten und an unterschiedlichen Orten anhängigen Verfahren effizienter, schneller und auch deutlich kostengünstiger beendet werden.
Die Verfahren könnten ohne den bereits im Vorfeld zu erwartenden Streit über Fragen der Zuständigkeiten oder Rechtsordnungen, die alleine ein Verfahren locker um ein Jahr verzögern könnten, an einem Ort und auf einen Schlag erledigt werden. Zugleich erhielte Atrium einen weltweit exekutierbaren Titel.
Beruhigung erwartet
Die Meinl Bank geht davon aus, dass es dadurch zu einer "deutlichen Beruhigung der Situation" bei den gegenseitigen Klagen kommt wird, wie der Sprecher der Bank am Freitag erklärte. Bis Anfang Mai habe man Zeit zu überlegen, ob auch die 1,2 Mrd. Euro schwere "Jersey"-Klage in das Schiedsverfahren einbezogen werde. Die Bank sieht die Hebung der Streitigkeiten auf internationale Schiedsgerichtsebene als "strategischen Erfolg" ihrerseits.
In informierten Kreisen wird davon ausgegangen, dass die jetzige Verständigung, vor ein Schiedsgericht zu ziehen, den Grundstein für einen angestrebten Vergleich darstellen könnte. Zuvor hatten einander die Streitparteien mit milliardenschweren Anwürfen überhäuft.
Klagen über Klagen
Im August des Vorjahres hatte Atrium in London eine 2,1 Mrd. Euro-Klage gegen die Meinl Bank, gegen Julius Meinl V. und andere frühere Verantwortliche bei der Meinl Bank und bei Meinl European Land (MEL), der Vorgängergesellschaft von Atrium, wegen "Untreue am Gesellschaftsvermögen" erhoben. Die Bank wies alle Vorwürfe zurück.
In der Folge reichte sie selbst Ende November 2010 auf der Kanalinsel Jersey eine Derivativklage gegen Atrium über 1,2 Mrd. Euro ein. Der Vorwurf lautete auf Anlegerschädigung, die Beklagten weisen die Vorwürfe postwendend zurück. Meinl dementierte damals, dass es sich dabei um eine "Gegenklage" zur 2,1 Mrd. Euro Klage von Atrium handle. Ob diese Klage ebenfalls vor das Schiedsgericht gebracht wird, ist noch offen.
Ende Dezember wiederum wandte sich die Meinl Bank an das Internationale Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), und forderte von Atrium 34 Mio. Euro an Kosten zurück, die ihr durch Zivilklagen von MEL-Anlegern entstanden seien, was wiederum von Atrium zurückgewiesen wurde.
Anfang März dieses Jahres ging die Schlammschlacht zwischen der Meinl Bank und Atrium dann weiter. Die Bank klagte die Atrium-Muttergesellschaft Gazit sowie dessen Chairman Chaim Katzman in Israel auf bis zu 2 Mrd. Euro. Die Klage war quasi der zweite Konter des Geldhauses auf die Zwei-Milliarden-Euro-Klage, die Atrium im August 2010 gegen die Meinl Bank in London eingebracht hat. Auch diese Klage ist Teil des jetzt angestrebten Schiedsverfahrens. (APA)