Brisante Schadenersatz-Urteile gegen die Meinl Bank
Wien. Die Meinl Bank ist derzeit vor allem wegen intransparenter Geldflüsse auf und von Konten ihres umstrittenen Kunden Karl-Heinz Grasser in den Schlagzeilen. Doch die Privatbank selbst kämpft nach wie vor mit der Anlageaffäre Meinl European Land (MEL). Rund 1800 Zivilprozesse sind im Zusammenhang mit dem fragwürdigen Rückkauf der MEL-Zertifikate bei Gerichten anhängig. Vor wenigen Tagen flatterten der Bank mit Sitz am Wiener Bauernmarkt zwei druckfrische Urteile des Handelsgerichts Wien ins Haus, die aus der Feder von Richter Heinz Ludwig Majer stammen. Im Mittelpunkt dieser Verfahren, die der Prozessfinanzierer AdvoFin abgewickelt hat, steht die Forderung nach Schadenskompensation. Richter Majer sprach zwei MEL-Anlegern, die von Anwalt Ulrich Salburg vertreten werden, 39.450 Euro bzw. 39.820 Euro Schadenersatz zu. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Laut Urteil mit der Aktenzahl 55 Cg 148/11t kann sich ein steirisches Ehepaar "zu Recht auf den vertraglichen Schadenersatz und auf den Schadenersatz aufgrund der Verletzung vertraglicher Aufklärungspflichten durch die Meinl Bank und durch das der Bank zuzurechnende Beratungsunternehmen stützen". Denn die MEL-Anleger waren der Meinung, ein sicheres Wertpapier zu erwerben, das nicht Kursverlusten wie im späteren Ausmaß unterliegen kann.
Fehlerhafte Aufklärung
"Die Kläger wollten Aktien, die nur mit mittlerem Risiko verbunden sind, und keine Zertifikate", heißt es im Urteil. "Den Klägern, die lediglich wussten, was eine Aktie ist, wäre daher zu erläutern gewesen, was ein Zertifikat ist und wie es sich von einer Aktie unterscheidet." Denn: Je spekulativer die Anlage und je unerfahrener der Kunde, desto weiter reichen die Aufklärungspflichten. Da die Anleger "keinerlei Erfahrungen mit Zertifikaten besaßen, war für die Meinl Bank erkennbar, dass die Anleger diesbezüglich aufklärungsbedürftig sind", heißt es weiter. Die Informationen in den MEL-Verkaufsbroschüren "erfüllten diese Erfordernisse nicht". Auch die Fehler des Beraters, der selbst überzeugt war, den Anlegern MEL-Aktien zu vermitteln, sind laut Richter der Bank zuzurechnen. Dieser sei bloß eine Hilfsperson bei der Anbahnung eines Vertrags gewesen. Auch im zweiten Urteil (Aktenzahl 55 Cg 91/11k), das eine Tiroler Anlegerin betrifft, sprach Richter Majer der Klägerin Schadenersatz zu. Wiederum war der Berater Gehilfe der Meinl Bank und die Fehlvorstellung einer Veranlagung mit vermeintlich geringerem Risiko als bei anderen Aktien sei durch den MEL-Prospekt entstanden.
Problematische Käufe
"Die Bank ist im Evaluationsprozess hinsichtlich der Reaktion auf diese Urteile, wir werden aber sehr wohl Berufung einlegen", erläutert Meinl Bank-Sprecher Thomas Huemer. "Grundsätzlich erachten wir es als über den Fall hinausgehend problematisch, wenn dem für den österreichischen Kapitalmarkt extrem schädlichen Prinzip des Aktienkaufs auf Probe, also der Gewinnmitnahme bei steigenden Kursen und dem Gang vor Gericht bei fallenden Werten, Raum gegeben wird.