Causa Meinl: Nun Weisungsrat mit Entscheidung befasst
Wien – Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Wien im Zusammenhang mit der Causa Julius Meinl V. ist immer noch nicht klar. Der Vorhabensbericht der Behörde liegt nun beim Weisungsrat, der darüber zu entscheiden hat. Damit hat die Justiz die Vorgabe des Oberlandesgerichts (OLG) Wien nicht wirklich erfüllt.
Das OLG hatte der Staatsanwaltschaft Wien nämlich in einer Entscheidung eine Frist bis 31. Jänner gesetzt und verlangt, dass die Behörde bis dahin entscheidet, ob sie Julius Meinl V. anklagt oder die Ermittlungen gegen ihn einstellt. Die Behörde habe gegen das Beschleunigungsgebot verstoßen, unter anderem weil nach der erstgerichtlichen Beschlussfassung keine weiteren Ermittlungsschritte mehr erfolgt seien. Ende Dezember 2014 hatte die Staatsanwaltschaft nach dreieinhalb Jahre dauernden Ermittlungen eine 40-seitige Anklageschrift zugestellt. Darin wurde Julius Meinl V. und anderen die Ausschüttung einer Sachdividende von rund 212 Millionen Euro im Jahr 2009 vorgeworfen, durch die die Meinl Bank geschädigt worden sei.
Die Angeklagten – für die die Unschuldsvermutung gilt – wandten sich daraufhin an das OLG, das ihnen im April 2015 recht gab. Die Anklage wurde zurückgewiesen, mit dem vorliegenden Ermittlungsstand könne man keine Hauptverhandlung durchführen, so das OLG Wien. Im Sommer 2015 hat die Staatsanwaltschaft dann noch die Anwälte und Wirtschaftsprüfer der Bank einvernommen, eine neue Anklage gab es aber nicht.
Einstellung des Verfahrens beantragt
Die Meinl Bank beantragte daraufhin die Einstellung des Verfahrens. Das hat das OLG zwar nicht genehmigt, die Richter haben der Staatsanwaltschaft aber die Frist bis 31. Jänner gesetzt. Dass der neue Vorhabensbericht in der Causa über die Sachdividende innerhalb dieser Frist beim Weisungsrat gelandet ist, hält man im Justizministerium für ausreichend, schneller sei die Angelegenheit (der Vorhabensbericht wandert von der Staatsanwaltschaft an die Oberstaatsanwaltschaft und von da ins Ministerium und in den Weisungsrat) nicht zu bewerkstelligen gewesen. Man glaube, dass dem OLG-Beschluss damit Genüge getan sei.
Dass das Meinls Anwälte auch glauben, ist nicht anzunehmen. Sie könnten nun erneut einen Einstellungsantrag einbringen. Was im Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft steht, ist nicht zu erfahren, damit, dass das Verfahren eingestellt wird, rechnet in der Justiz aber kaum jemand.
(gra, 31.1.2018, derstandard.at/31.01.2018, 15:28)