Information an unsere Kunden

Sehr geehrte Damen und Herren!

In den letzten Tagen wurden von der Meinl Bank Vergleichsangebote in Sache Meinl European Land versendet und zwar an Geschädigte, welche ein Vertragsverhältnis durch den Kauf der Papiere mit der Meinl Bank haben.
Wie wir in unserem  Informationsschreiben v. Juli 2011 ausführlich berichtet haben, werden die Erfolgsaussichten, gerade für diese Gruppe der Geschädigten, als sehr gut beurteilt. In der Vergangenheit hat die Meinl Bank Vergleiche von bis zu 70% angeboten und es gibt derzeit keine sachliche Rechtfertigung einen Vergleich mit den angebotenen 27,5 % anzunehmen oder zu empfehlen.

Es bedarf für die Geschädigten nicht der von der Meinl Bank viel zitierten „Sozialen Lösung“, da bereits 5 (fünf) OGH – Entscheidungen gegen die Meinl Bank vorliegen, welche auch für die Ansprüche aller Geschädigten positiv und relevant sind.

Zu einer Zeit (Sommer 2010) wo noch keine OGH – Entscheidungen gegen die  Meinl Bank vorlagen hat die Meinl Bank sehr viele Vergleiche mit 70% abgeschlossen. Jetzt, wo bereits eine große Rechtssicherheit in dieser Causa gegeben ist werden Vergleichsangebote mit 27,5 % von der Meinl Bank versendet. Jeder einzelne Geschädigte muß sich über diese Vorgangsweise selbst ein Bild machen!

Sollten Sie trotzdem den Vergleich mit 27,5 % annehmen wollen, so werden wir natürlich Ihrem Wunsch nachkommen und die Abwicklung des Vergleiches vornehmen. Dazu benötigen wir die Ihnen von der Meinl Bank zugesendeten Unterlagen und wir ersuchen Sie uns diese unterschrieben zuzusenden.
Wie bereits im Schreiben der Meinl Bank ausgeführt, kommen von den 27,5 % die Beteiligungsquote der Advofin in Abzug. Da auch in dem Vergleichsangebot der Meinl Bank kein Kostenersatz angeboten wird müssen auch die angefallenen Kosten der Rechtsvertretung in Abzug gebracht werden.