Meinl-Anlegervergleich: Advofin und AK hören auf zu streiten

Wien – Die Meinl Bank hat vergangene Woche bekanntgegeben, sich mit rund 5.000 Mitgliedern der Arbeiterkammer (AK), die mit Papieren der ehemaligen Meinl European Land (MEL, jetzt Atrium) viel Geld verloren haben, vergleichen zu wollen. Das Angebot gilt auch für Anleger, die sich bereits einer Sammelklage des Prozessfinanzierers Advofin angeschlossen haben. Da die AK angeblich ohne Absprache mit Adovfin vorgeprescht ist, hat dessen Chef Franz Kallinger anfangs verschnupft reagiert. Nun hat man sich aber offenbar zusammengerauft.

"Es gab Gespräche mit der AK. Wir arbeiten hier an einer sehr konstruktiven Lösung", sagte Kallinger heute, Donnerstag. Er will das Vergleichsangebot "voraussichtlich innerhalb der nächsten 14 Tage an 3.200 Kunden versenden". Das Angebot können nur Advofin-Kunden annehmen, die maximal 30.000 Euro in MEL-Papiere investiert haben, die Zertifikate über die Meinl Bank gekauft haben und AK-Mitglieder sind. Wer dem Vergleich zustimmt, bekommt ein Drittel seiner Verluste ausgeglichen, muss aber alle Ansprüche an die Meinl Bank abtreten. Ob Kallinger mit diesen Konditionen zufrieden ist? "Wir lassen die Entscheidung den Kunden über."

Sieben Sammelklagen

Advofin vertritt in der Causa MEL 7.960 mutmaßlich geschädigte Anleger und hat bereits sieben Sammelklagen mit einen Gesamtstreitwert von 240 Mio. Euro eingebracht.
Die Erfolgsaussichten der gestern von Atrium eingebrachten Milliardenklage gegen Julius Meinl vermag Kallinger nicht zu beurteilen. Auf die Advofin-Verfahren habe dies "grundsätzlich keine Auswirkungen". Die von den Atrium-Anwälten vorgebrachten Verdachtsmomente gegen Meinl seien jedenfalls nicht neu.
Indes befindet sich die MEL-Nachfolgegesellschaft Atrium selbst im Visier der Wiener Staatsanwaltschaft. Vor drei Wochen wurde ein Strafverfahren gegen die Immofirma mit Sitz auf der Kanalinsel Jersey sowie gegen die Meinl Bank eröffnet, bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. "Wir prüfen im Hinblick auf das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG)." Damit können auch juristische Personen strafrechtlich verfolgt werden. Anlass für die Verfahrenseröffnung war eine Sachverhaltsdarstellung. (APA)