Meinl Bank drohen Millionenrisiken aus Steuerprüfung

Das geht aus der gestern im Amtsblatt der „Wiener Zeitung“ veröffentlichten Jahresbilanz für das Geschäftsjahr 2014 hervor.

Demnach könne das Steuerrisiko aus einer Außenprüfung (Betriebsprüfung) für die Jahre 2003 bis 2009 „in einem für die Bank nachteiligen Szenario“ mit bis zu 125,2 Millionen Euro schlagend werden, heißt es im Anhang der Bilanz.

Demnach liegen im Steuerverfahren bereits Bescheide vor, die Höhe der Belastung hänge nun vom Ausgang der Rechtsmittelverfahren ab. „Die strittigen Sachverhalte könnten (…) zu erheblichen Steuernachzahlungen der Meinl Bank führen.“

Große Zahl an Klagen droht

Im Bereich der Anlegeransprüche könnte noch eine große Zahl von Klagen auf die Meinl Bank zukommen. Laut den Ausführungen im Anhang zur Bilanz bestehen neben bereits eingebrachten Zivilklagen mögliche Ansprüche von über 6.000 Anlegern, die sich dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen haben und bisher von der Geltendmachung ihrer behaupteten Ansprüche auf dem Zivilrechtsweg abgesehen haben.

Denn der Anschluss als Privatbeteiligter könne unter gewissen Umständen die Verjährung unterbrechen, die ansonsten in all diesen Fällen bereits eingetreten wäre.

In den Erläuterungen zum Bestätigungsvermerk schreiben die Wirtschaftsprüfer zum Steuerrisiko, dass zwei Gesellschaften aus der Eigentümersphäre die Erfüllung von Steuerschulden bis zur Summe von 44,8 Mio. Euro laut Vereinbarungen übernehmen würden.

Für Risiken aus Anlegerklagen wurden Vorsorgen in Höhe von 20,6 Mio. Euro gebildet. Der Bestätigungsvermerk für die Bilanz wurde ohne Einschränkungen erteilt.

Verfahren gegen Republik Österreich

Unterdessen wurde bekannt, dass die Meinl Bank bzw. deren Eigentümerin ein Schiedsverfahren gegen die Republik Österreich bei einer Schiedsstelle bei der Weltbank in Washington einleitete.

Die Far-East-Gesellschaft beruft sich dabei auf internationalen Investorenschutz und fordert von Österreich „mindestens“ 200 Mio. Euro. Ihre Anwälte begründen die Klage mit einer „achtjährigen Hexenjagd der Regierung“ gegen die Bank.

Bei der Schiedsstelle International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) bei der Weltbank in Washington DC wurde laut Homepage die Klage der B.V. Belegging-Maatschappij Far East am 30. Juli registriert. Die Far East wird von der US-amerikanischen Anwaltskanzlei Baker & Hostetler vertreten.

Es ist laut Anwaltsangaben die erste Investorenklage gegen die Republik Österreich. Sie stütze sich auf das bilaterale Investitionsschutzabkommen Österreichs mit Malta.

Publiziert am 04.08.2015