Meinl Bank führte Anleger in vielerlei Hinsicht in die Irre!
Wien (OTS) – Heute Nacht wurde ein weiteres Erkenntnis des Obersten Gerichtshofes (8 Ob 25/10 z) zugestellt.
In diesem zweiten Erkenntnis bestätigte der 8. Senat einerseits die Rechtsmeinung des 4. Senates, ging jedoch noch um einige Schritte weiter:
Wie schon im ersten OGH-Erkenntnis wurde ein Irrtum der Klägerin über die Risikoträchtigkeit des Wertpapieres (sie hat geglaubt, das Produkt ist sicher!) als Anfechtungsgrund festgestellt; weiters stellte der Oberste Gerichtshof im aktuellen Erkenntnis jedoch fest, dass die Meinl Bank damit geworben hat, Aktien zu verkaufen, der Anleger habe jedoch lediglich Zertifikate bekommen.
Auch dieser Irrtum berechtigt zur Anfechtung.
Und weiter: Die Meinl Bank müsse beweisen, dass der Anleger die Papiere auch gekauft hätte, wenn er gewusst hätte, dass es Zertifikate sind!
Weiters sei der Hinweis auf ein Verlustrisiko im Werbefolder rechtlich deshalb irrelevant, weil er einerseits von der Meinl Bank im Absatz "Technische Daten" versteckt wurde und sich andererseits auf das Risiko in Osteuropa bezog. Gerade das Investment in Osteuropa war jedoch nicht der Grund für den Kursabsturz.
Das heute zugestellte OGH Erkenntnis ist deshalb ein weiterer Meilenstein in der Geschichte des Anlegerschutzes, da bei mannigfaltigen Irreführungen (wie durch die Meinl Bank) die Beweislast umgedreht wird und die Meinl Bank beweisen muss, dass der Anleger ohne Täuschung auch gekauft hätte. Dies wird ihr faktisch nie gelingen.
Eine solch vielfältige Irreführung von Anlegern diesem solchen Ausmaß hat es in Österreich noch nie gegeben. Ein solches Verhalten einer Bank schädigt den heimischen Kapitalmarkt als Ganzes und liegt der Ball nunmehr bei der Meinl Bank, den durch Ihre Irreführung verursachten Schaden für Kapitalmarkt und Wirtschaftsstandort Österreich dadurch zu reduzieren, dass sie für den Schaden geradesteht und den Anlegern vernünftige Angebote unterbreitet.
Ansonsten besteht die Gefahr, dass durch die flächendeckende Irreführung nicht nur der Kapitalmarkt sondern auch der Gerichtsstandort Österreich (durch Überlastung des effektivsten Gerichtes Österreichs – des Handelsgerichtes Wien) gefährdet ist.
PS: Nur zur Erinnerung: die Meinl Bank hat bis Herbst 2007 Erträge von 320 Millionen Euro aus der Geschäftsbeziehung mit MEL lukriert.
(Quelle: Poduschka Anwaltsgesellschaft mbH)