Meinl Bank klagte

Wien – Die Staatsanwaltschaft Wien hat nach nicht einmal einen Monat vier von der Meinl Bank gegen MEL-Anleger angestrengte Strafverfahren eingestellt. Die Einstellung sei erfolgt, "weil die dem Ermittlungsverfahren zu Grunde liegende Tat nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist oder sonst die weitere Verfolgung aus rechtlichen Gründen unzulässig wäre", teilte die Behörde den Beschuldigten mit.

Laut Anklagebehörde ist ein Verdacht des Betruges zum Nachteil der Meinl Bank AG im Zusammenhang mit der Beschaffung von Zertifikaten der Meinl European Land Ltd (MEL) nicht gegeben.

"Nun haben auch die Strafbehörden festgestellt, dass Anleger an dieser von der Meinl Bank initiierten Vernichtungsaktion von Anlegergelder kein Verschulden trifft", so Anlegeranwalt Michael Poduschka in einer Stellungnahme. "Aus meiner Sicht wäre es langsam Zeit, dass sich der aktuelle Vorstand des Geldinstitutes bei seinen (Ex-)Kunden entschuldigt, als diese anzuzeigen und zu klagen."

Die Meinl Bank – sie ist in Sachen MEL mittlerweile schon sechsmal vom Obersten Gerichtshof (OGH) wegen Irreführung von Anlegern verurteilt worden, will das aber nicht auf sich sitzen lassen – hatte im August vier der siegreichen Anleger vor Gericht gezerrt und Strafanzeige erstattet. Begründet wurde dies damit, dass die Anleger "entweder beim Vertragsabschluss oder vor Gericht falsche Angaben hinsichtlich ihrer Risikogeneigtheit" gemacht hätten. Beim Kauf der MEL-Papiere hätten sie ihre hohe Risikobereitschaft sowie das Wissen um die Möglichkeit des Totalverlusts mit Unterschrift bestätigt, später bei Gericht dann aber "völlig gegensätzlich" argumentiert. Die Meinl Bank interpretierte dies als Irreführung, denn bei geringer Risikobereitschaft hätte man "die Zertifikate nicht verkauft und wäre weder getäuscht noch geschädigt worden", wurde erklärt. (derStandard/APA)