Meinl Bank klagte Anleger und blitzte am OLG ab

Das Linzer Gericht bestätigte in zweiter Instanz das Ersturteil.

Die Meinl Bank ist in Sachen Meinl European Land (MEL) schon mehrere Male vom OGH wegen Irreführung von Anlegern verurteilt worden. Das Geldhaus wollte dies nicht akzeptieren. Da die rechtskräftigen OGH-Urteile nicht angefochten werden können, drehte die Bank kurzerhand den Spieß um und zeigte die siegreichen Anleger wegen "Täuschung" an. Die Argumentation: Der Kunden hätte beim Kauf der Wertpapiere falsche Angaben über seine Risikoneigung gemacht.

In dem Fall aus Oberösterreich ging es um 38.000 Euro, die die Bank vom Anleger, seinem Berater und dessen Firma fordert. Der Anleger habe eine hohe Risikobereitschaft angegeben und so die Bank getäuscht, argumentierte Meinl. Die Richter widersprechen: "Selbst wenn man beim Anleger durch das falsche Ankreuzen eine Sorglosigkeit erkennen könnte, tritt dieses gegenüber der Fehldarstellung des Wertpapierrisikos in der Verkaufsbroschüre der Meinl Bank völlig zurück", zitieren die OÖN aus dem Urteil.

Der Anwalt Michael Poduschka, der in dieser Causa zwei Anleger vertritt, sieht sich bestätigt. Erneut habe ein Gericht festgestellt, dass eine Strafanzeige gegen Anleger eine Verdrehung der Opfer-Täter-Rolle sei.
Meinl-Pressesprecher Thomas Huemer verwies gegenüber der APA auf acht Urteile zu Gunsten der Bank, die es allein seit diesem Februar gegeben habe. Die Bank sieht sich durch sie in ihrer Kritik bestätigt, dass Anleger bei steigenden Kursen Gewinne eingestrichen hätten, streichen, bei Verlusten aber klagen ("Aktienkauf auf Probe"). Laut OÖN-Bericht überlegt die Bank eine Revision.