Meinl Bank trifft Einigung mit Atrium zur Beilegung sämtlicher anhängiger Rechtsstreitigkeiten

Wien (OTS) – Die Meinl Bank, Julius Meinl und Atrium European Real Estate, und bestimmte weitere natürliche und juristische Personen, haben eine Vereinbarung zur Beilegung aller rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Atrium und anderen auf der einen Seite und der Meinl Bank, Julius Meinl und anderen auf der anderen Seite getroffen.

Die Vereinbarung sieht vor, dass alle wechselseitigen Klagen zur Gänze und endgültig zurückgezogen werden. Im Zuge der Einigung verzichten die Parteien auf jegliche zuvor eingebrachten Forderungen gegen die andere Partei. Die Vereinbarung sieht ferner vor, dass die Beilegung der Rechtstreitigkeiten ohne gegenseitige Zahlungen, sei es als Schadenersatz oder unter irgendeinem anderen Rechtstitel, erfolgt. Die durch die verschiedenen rechtlichen Auseinandersetzungen entstandenen Kosten werden von der jeweiligen Partei selbst getragen. Weiters haben sich beide Parteien geeinigt, auf Verpflichtungen zur Schad- und Klagloshaltung aus bestehenden Vereinbarungen oder anderen Rechtsgründen durch die jeweils andere Partei zu verzichten.

In der Vereinbarung ist geregelt, dass sämtliche noch bestehende geschäftliche Verbindungen zwischen der Meinl Bank und Atrium im Zuge der Einigung aufgelöst werden und die Meinl Bank ihre Funktion als Treuhänderin bei den Atrium-Anleihen zurücklegen wird.

Die im Settlement – Agreement getroffenen Vereinbarungen und Verpflichtungen werden in den kommenden Monaten umgesetzt werden. Spätestens mit Ende Januar 2012 sollen alle Schritte abgeschlossen und die Einigung in letzter Instanz rechtskräftig werden.  In der Zwischenzeit, und vor endgültiger Rechtskraft der Vereinbarung, werden alle Verfahren vorübergehend sistiert.  Der Vergleich beendet sämtliche Verfahren, welche auf der historischen Beziehung zwischen Meinl Bank und Atrium, und anderen, beruhen und bewirkt eine vollkommene und endgültige Entflechtung der beiden Gesellschaften.
Diese endgültige Lösung der Auseinandersetzung mit Atrium wird es der Meinl Bank erlauben, sich verstärkt auf die Zukunft zu konzentrieren. In  bereinstimmung mit der Auffassung, die von der jeweiligen Partei in diesen Fällen vertreten worden ist, bestreitet jede Partei weiterhin, dass sie  irgendeine Rechtsverletzung begangen hat.

(Hierbei handelt es sich um eine Presseaussendung der Meinl Bank AG)