Meinl-Geldwäschebericht landet beim Staatsanwalt
Wien – Die Meinl Bank ist mit schwerwiegenden Vorwürfen rund um Geldwäsche konfrontiert. Die Aufsichtsbehörde FMA führt ein Verfahren, sie hat mit den Ermittlungen Ende des Vorjahres die Forensik-Truppe von PwC beauftragt, die ihren Bericht dann am 24. März vorgelegt hat. Und dieser hat es in sich.
Die Forensiker hatten den behördlichen Auftrag zu prüfen, ob die Wiener Privatbank ihre Sorgfaltspflicht bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einhält. Ihren Fokus sollten sie auf Back-to-back-Finanzierungen mit Auslandsbezug legen, also auf Treuhandgeschäfte, bei denen eine Gesellschaft der Bank besicherte Geldmittel überlässt, selbige gibt den identen Betrag an Tochtergesellschaften im Ausland weiter. Die Bank verdient an den Provisionen.
18 Verdachtsmeldungen
20 derartige Kreditfälle hat PwC unter die Lupe genommen – und kam dabei zum Schluss, dass "in beinahe allen Fällen" (Meinl Bank) eine Geldwäscheverdachtsmeldung erfolgen hätte müssen. Die FMA hat, nachdem sie den PwC-Bericht erhalten hatte, 18 Verdachtsmeldungen bei der dafür zuständigen Meldestelle beim Bundeskriminalamt erstattet.
Die Chefs der Bank, Peter Weinzierl und Günther Weiß, haben auch schon ohne diese Vorwürfe massive Probleme: Die FMA hat dem Institut im Juli vorgeschrieben, den Vorstand binnen dreier Monate auszutauschen; wegen diverser Sorgfaltspflichtverstöße. Die Banker bestreiten die Vorwürfe, haben Beschwerde gegen den FMA-Bescheid eingelegt und dessen aufschiebende Wirkung beantragt. Weinzierl ruft zudem den Verfassungsgerichtshof an.
Geschäftszweck hinterfragt
Die Vor-Ort-Prüfer von PwC lassen an der Geschäftsgebarung der Meinl Bank bei den diskreten Geschäften, die vor allem über die Ukraine und Russland liefen, kaum ein gutes Haar. Die Palette der Vorhaltungen reicht von fehlenden Identitätsnachweisen, mangelnder Recherche zum wirtschaftlich Berechtigten, der nicht geklärten Frage, ob der Kunde auf eigene oder fremde Rechnung aktiv ist, bis hin zur "nicht genauen Bestimmbarkeit des Zwecks der Geschäftsbeziehung".
Selbigen monierte PwC etwa bei einem Deal, bei dem die Bank einen Treuhandkredit an die kolumbianische Tochter einer Schweizer Gesellschaft vergab. Ein weiterer Kritikpunkt: Die Banker hätten in einem Fall ihre Verpflichtung zur Überprüfung von politisch exponierten Personen (PEP; das sind Politiker oder Personen aus ihrem Umfeld, für die besonders strenge Geldwäschekontrollen gelten) nicht erfüllt.
Auch russische Aufsicht fragt nach
Was aus den Akten aber auch hervorgeht: Die russische Bankenaufsicht hat sich bei der FMA wiederholt wegen Geschäften der Meinl Bank erkundigt.
Selbige weist die Vorwürfe in ihren Stellungnahmen vom 28. Mai und 15. Juni zurück und bietet Gegenbeweise an. In einem Fall hält sie es für "völlig sachwidrig und sogar weltfremd, hier Verstöße festzustellen", in einem anderen nennt sie die Schlussfolgerung von PwC "an den Haaren herbeigezogen (…), sie entlarvt die mangelnde Kompetenz der Prüfer und deren unsachliches Vorgehen". Die Meinl Bank habe "korrekt agiert", über die Ausführungen von PwC "kann man sich nur wundern!", so die Anwälte der Bank.
Partner gingen pleite
Vor der Prüfung durch PwC hatte aber auch schon die FMA die Back-to-back-Deals durchleuchtet, und zwar 2014. Sie monierte, dass die Deals "vermehrt über ausländische Banken" abgewickelt wurden – in Lettland, Litauen, Russland und der Ukraine. Etliche davon wurden insolvent, weswegen die FMA den Wienern eine schlechte Geschäftspartnerwahl vorwarf. Allein in der Ukraine seien "26 der treugebenden Banken" pleitegegangen.
Die nunmehrige Rüge der FMA: Trotz bereits früher geübter Kritik halte das Institut "unverändert an einem unzureichenden System gegen die Erkennung von Geldwäsche fest". Auch das bestreiten die Juristen des Instituts. Von Insolvenzen ihrer Geschäftspartner sei sicher nicht nur die Meinl Bank betroffen, "hohe Ausfälle" im ukrainischen Bankensektor seien angesichts der Wirtschaftslage erwartbar. Zudem werfen sie der FMA Verfahrensfehler vor.
PwC angezeigt
Was PwC betrifft, ist die Bank zum Gegenangriff übergegangen. Die Prüfmethoden der Forensiker nennt sie in ihrer Stellungnahme an die FMA "sachwidrig und arbiträr (willkürlich; Anm.) gewählt". Unterlagen, die man nicht binnen 24 beziehungsweise 48 Stunden vorgelegt hätte, hätten für die Prüfer schlicht "nicht existiert".
Letztendlich erhebt die Bank in einem Schreiben an die Aufsicht auch strafrechtliche Vorwürfe: Der PwC-Bericht sei "subjektiv, unsachlich, schlampig und derart falsch, dass sich sogar der Verdacht der Befangenheit und womöglich der Erfüllung des Tatbestands des § 289 StGB aufdrängt". In der Bestimmung geht es um falsche Beweisaussage vor Verwaltungsbehörden, falsche Begutachtung zählt dazu. Zudem fühlt man sich verleumdet.
Diese Anzeige ist nun ein Fall für die Justiz: Die FMA hat sie zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Wien weitergeleitet. Eine PwC-Sprecherin zu alledem: "Wir sehen die Vorwürfe gelassen."
(Renate Graber, 24.8.2015)