Meinl-Gutachter tüftelt an „Teil-Erledigung“

Wien. Ins Strafverfahren um die Aktienrückkäufe bei der Meinl European Land (MEL) und eine damit verbundene mutmaßliche Anlegerschädigung kommt Bewegung. Wie in Justizkreisen kolportiert wird, soll der Sachverständige Martin Geyer noch heuer einen Großteil seiner strafrechtlichen Aufklärungsarbeit vorlegen.

"Wir gehen davon aus, dass bis Jahresende ein Teil des Gutachtensauftrages abgearbeitet werden kann", heißt es dazu aus Justizkreisen. Der Auftrag soll deshalb nicht zur Gänze erledigt werden können, weil noch angeforderte Unterlagen von Meinl und Atrium ausstehen sollen. Dem Vernehmen nach berichtet Geyer bisher den Staatsanwälten mündlich.

Indes haben die Meinl-Anwälte vor dem Oberlandesgericht (OLG) Wien eine Schlappe erlitten. Das OLG Wien hat den Einwand der Meinl-Seite, die Staatsanwaltschaft Wien würde Einfluss auf die Arbeit des Sachverständigen Fritz Kleiner nehmen, abgeschmettert. Das bestätigt Staatsanwalt Thomas Vecsey der "Wiener Zeitung". Wie berichtet, hat der renommierte Gutachter seine Tätigkeit im Fall Meinl beendet, weil er sich durch Ankläger und einen Kripoermittler "massiv unter Druck gesetzt" fühlte. Das OLG bezieht sich in seiner Begründung auf ein E-Mail von Meinl-Staatsanwalt Markus Fussenegger, in dem dieser darauf verweist, dass "eine selbstständige Beurteilung durch den Sachverständigen erfolgen und dessen objektive und unbeeinflusste Meinung eingeholt werden soll".

"In diesem Zusammenhang verstößt auch die von Kleiner als sachlich nicht qualifiziert angesehene Prüfungshypothese des Landeskriminalamts Niederösterreich, die Kleiner im E-Mail-Weg von Bezirksinspektor Wilfried Neurauter mitgeteilt wurde, nicht gegen Paragraf 3 der Strafprozessordnung", meint das OLG. "Ein in komplexen Verfahren unumgänglicher Informationsaustausch zwischen Kriminalpolizei und Sachverständigen spricht keinen Umstand zur Begründung einer Befangenheit eines Organes der Staatsanwaltschaft an."