27.08.2019
Neues OGH-Urteil
Zwischenzeitig ist es das 6. OGH-Urteil gegen die Meinl Bank aus diesem Anspruchsgrund und die Rechtssprechung ist somit klar einzementiert.
Die Meinl Bank weigert sich die Urteile für alle anderen Geschädigten welche einen Irrtumsanspruch haben, anzuerkennen. Auf Grund dieses Umstandes ist es notwendig, die Prozesse für die einzelnen Geschädigten zu führen und die Anwaltskanzlei Simonfay & Salburg ist sehr zuversichtlich diese Prozesse auch zu gewinnen, da die vorliegenden OGH-Urteile die Richtung klar vorgeben.
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