Schlappe für Meinl Bank
Es existiere keine Regelung, dass Geyer, der Gutachter im Strafverfahren gegen Julius Meinl und die Meinl Bank ist, "Auskünfte über die Haftpflichtversicherung zu erteilen" hat, betonte das OLG im Urteil. Die Meinl Bank muss Geyer 2.962,41 Euro ersetzen.
Die Bank hatte Geyer geklagt, ihr detaillierte Auskunft über seinen Versicherungsschutz für allfälligen Schaden aus der Sachverständigentätigkeit zu erstatten und in erster Instanz verloren. Damals wurde die Bank vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien zum Ersatz von 3.325,50 Euro verdonnert.
Nach Ansicht des Berufungsgerichts besteht das Klagebegehren der Meinl Bank nicht zu Recht, "weil es bloß – im weiteren Sinn – der Vorbereitung" von Schadenersatzansprüche diene. Dazu hält das OLG in seiner Entscheidung fest, dass der beklagte Gutachter Geyer bisher noch keinen Befund und kein Gutachten erstattet habe "und daher auch keine Schäden der Klägerin verursacht haben kann". Eine ordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof (OGH) ist laut dem OLG-Urteil nicht zulässig.
Schon seit langem geht die Meinl Bank gezielt gegen die gerichtlich bestellten Gutachter in den strafrechtlichen Ermittlungen gegen Meinl und sich selbst sowohl medial als auch juristisch vor – bei Geyer aber ohne Erfolg. So hat die Staatsanwaltschaft Wien Ermittlungen gegen Geyer eingestellt, wie sie im April 2013 bekanntgab. Geyer ist bereits der dritte Gerichtsgutachter in der Causa.
In der Causa Meinl European Land (MEL, nun Atrium) wird seit fünf Jahren wegen Betrugs und Untreue im Zusammenhang mit Rückkäufen von MEL-Zertifikaten gegen zahlreiche (ehemalige) Manager ermittelt. Im Visier der Justiz stehen unter anderem Julius Meinl und Meinl-Bank-Chef Peter Weinzierl. Sie haben die Vorwürfe stets vehement dementiert, es gilt die Unschuldsvermutung.