Urteil: Auch Atrium haftet Anlegern
Rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Wien entscheidet, ob auch Atrium für irreführende Informationen an Anleger verantwortlich ist.
Wien. "Es ist die erste rechtskräftige Entscheidung, dass auch Atrium für die Werbung haftet", erklärt Anlegeranwalt Ulrich Salburg: Kürzlich ist eine Entscheidung des Wiener Oberlandesgerichts rechtskräftig geworden, wonach auch Atrium für Anlegerschäden einzustehen hat. Grund ist der seit jeher umstrittene Werbefolder für Meinl European Land (MEL).
Doppelstrategie
Wie berichtet war vorrangig die Meinl Bank im Visier der heimischen Anlegeranwälte. Salburg und der Prozessfinanzierer Advofin haben hingegen die Strategie verfolgt, dass man einen Teil des Schadens bei der Meinl Bank einfordert – den anderen Teil versuchte man sich bei der heutigen Atrium zu holen.
Salburg verweist – wie bereits mehrmals berichtet – darauf, dass die Umwandlung von "Meinl European Land" in "Atrium" seiner Rechtsansicht nach de facto nichts anderes war als eine Umbenennung. Daher sei – wenn auch unter anderem Namen-die juristische Person Atrium sozusagen noch immer dieselbe wie in Zeiten, als man noch das Schlagwort "Meinl" im Firmennamen stehen hatte. Bei der jüngsten Entscheidung (15R10/13w) ging es wieder um die Frage, ob der Werbeprospekt einen Anleger in die Irre geführt hatte. Dieser Meinl-European-Land-Prospekt war es auch, der Basis der richtungweisenden Irrtumsanfechtung beim Obersten Gerichtshof war.
Konkret ging es im Verfahren, das nun vom Oberlandesgericht Wien entschieden wurde, darum, ob auch Atrium für die irreführenden Informationen an Anleger verantwortlich ist.
Zurechnungsfrage
Sinngemäß steht in der Entscheidung, dass eine Mitwirkung der juristischen Person Atrium daran gar nicht anders möglich war, da ja sämtliche Daten von ihr stammten.
Dass diese Informationen irreführend waren, bedeutete für das Oberlandesgericht Wien nur einen Hinweis auf die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs. Eine ordentliche Revision an das Höchstgericht hat das Oberlandesgericht nicht zugelassen.
(WirtschaftsBlatt, Print-Ausgabe, 2013-07-31)