URTEIL – Höchstrichter bleiben dabei, dass Anleger durch MEL-Verkaufsprospekt über das Risiko in die Irre geführt wurden

In der Mega-Affäre um den Zertifikatsrückkauf der früheren Meinl European Land (MEL) ist es nur in der Öffentlichkeit ruhig geworden. Hinter den gerichtlichen Kulissen werden eifrig Urteile verfasst.

Anlegeranwalt Michael Poduschka, der rund 250 MEL-Verfahren gegen die Meinl Bank führt, hat erneut zwei höchstgerichtliche Erfolge gegen die Privatbank erzielt. "Für die Anleger gibt das jetzt eine gewisse Sicherheit", sagt Poduschka. Der vierte und der fünfte Senat des Obersten Gerichtshofes (OGH) haben zwei Revisionen der Meinl Bank unter der Aktenzahl 4 Ob 190/ 10k und 5 Ob 222/10y abgeschmettert. Im Mittelpunkt dieser Irrtumsanfechtungen, sprich Rückabwicklung des Investments, steht der MEL-Verkaufsprospekt, den die Bank laut OGH mitzuverantworten hat. Die Kläger fühlten sich durch die Angaben über das Risiko der MEL-Anlage in den Verkaufsprospekten in die Irre geführt.
Die Höchstrichter führen in ihren neuen Erkenntnissen an, dass der OGH bereits in zwei früheren umfangreichen Entscheidungen (4 Ob 65/10b und 8 Ob 25/ 10z) gleichgelagerte Fälle beurteilte – zugunsten der Anleger.

Das WirtschaftsBlatt berichtete. "Von diesen Grundsätzen abzugehen, bietet der vorliegende, von der Sachlage vergleichbare Fall keinen Anlass", stellen die Höchstrichter klar. Demnach ist der Anleger durch die MEl-Verkaufsbroschüre zur Ansicht gelangt, "dass das von ihm erworbene Wertpapier (MEl-Zertifikat)
anders als andere Aktien ein grundlegend geringeres Risiko des Kursverlustes oder langfristigen Ausfalls hätte, weil in Gewerbeimmobilien mit langfristiger Vermietung an gute Kunden investiert würde".

Der OGH kommt dabei zum Schluss, "dass die Beurteilung des bereits von den gerichtlichen Unterinstanzen festgestellten Irrtums als Geschäftsirrtum den
vom OGH zu vergleichbaren Sachverhalten aufgestellten Grundsätzen entspricht". Fazit "Der Irrtum des Anlegers (über das Risiko) ist durch Verkaufsprospekte der Meinl Bank und damit durch deren positives Tun hervorgerufen worden."

Im Herbst 2010 hat die Meinl Bank mit der Arbeiterkammer einen Vergleich für 5000 MEL-Anleger abgeschlossen. Weitere Vergleichsgespräche sollen laut Insidern bereits laufen.