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Projekte Servicepauschale-Rückforderung

Eine Servicepauschale für Ihren Mobilfunk- oder Festnetzinternetvertrag bezahlt? Mit AdvoFin holen Sie sich Ihr Geld zurück!
Kostenlos. Risikofrei. Ohne Aufwand.

Die 2011 eingeführte Servicepauschale, die Mobilfunk- und Festnetzinternetanbieter an Ihre Kunden verrechnen, ist eine oft kritisierte Zusatzgebühr. Die Analyse unserer Kooperationsanwälte hat ergeben – diese Gebühr kann zurückgefordert werden.

Mit AdvoFin machen Sie Ihr gutes Recht geltend und bekommen Ihr Geld zurück!

Bereits über 50.000 Kunden vertrauen auf das Angebot der AdvoFin
Mehr als 350 Millionen Euro wurden bereits erfolgreich für die Kunden der AdvoFin erstritten.
Kein Risiko und keine Kosten bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs
Projekte Servicepauschale-Rückforderung

Eine Servicepauschale für Ihren Mobilfunk- oder Festnetzinternetvertrag bezahlt? Mit AdvoFin holen Sie sich Ihr Geld zurück!
Kostenlos. Risikofrei. Ohne Aufwand.

Die 2011 eingeführte Servicepauschale, die Mobilfunk- und Festnetzinternetanbieter an Ihre Kunden verrechnen, ist eine oft kritisierte Zusatzgebühr. Die Analyse unserer Kooperationsanwälte hat ergeben – diese Gebühr kann zurückgefordert werden.

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Bereits über 50.000 Kunden vertrauen auf das Angebot der AdvoFin
Mehr als 350 Millionen Euro wurden bereits erfolgreich für die Kunden der AdvoFin erstritten.
Kein Risiko und keine Kosten bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs

Ihr Anspruch auf Rückforderung

Bei der Servicepauschale handelt es sich um eine zusätzliche Gebühr, die ergänzend zum Grundentgelt von Mobilfunk- und Festnetzinternetanbietern (A1, Magenta, 3 und bob) verrechnet wird. Sie macht meist zwischen 20 und 35 Euro pro Jahr aus.

Ein richtungsweisendes Urteil des Obersten Gerichtshofs in Österreich hat nun für eine andere Branche aufgezeigt, das solche Servicepauschalen als Zusatzentgelt rechtswidrig sind. Die Kooperationsrechtsanwälte der AdvoFin haben die Rechtslage genau analysiert und sind überzeugt, dass auch die bezahlte Servicepauschale, die Ihnen Ihr Mobilfunk- oder Festnetzinternetanbieter verrechnet hat,  rechtwidrig ist. Sie können bis zu € 250 je Vertrag zurückfordern! 

AdvoFin als Ihr Prozessfinanzierer kümmert sich dabei um die Organisation Ihrer Rückforderung und finanziert den gesamten Prozess. Sie tragen keine Kosten! Nur im Erfolgsfall erhalten wir eine Provision iHv. 34 % von der für Sie erreichten Rückzahlung.

Wie unsere Tätigkeit als Prozessfinanzierer genau funktioniert, sehen Sie in unserem Erklärvideo.

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Ob Sie Anspruch auf eine Rückforderung haben? Anhand 3 kurzer Fragen finden Sie es heraus!

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Frage 1 von 3
Ich habe einen Mobilfunk- oder Festnetzinternetvertrag bei A1, Magenta, 3 oder Bob.

Ihre Zufriedenheit ist unsere Motivation.

So einfach funktioniert das Angebot von AdvoFin:

1

Wir übernehmen das gesamte Prozessrisiko. Für Sie entstehen also keinerlei Kosten, selbst im Verlustfall.

2

Sie müssen nichts weiter tun, als bei der Anmeldung Ihren Mobilfunk- oder Festnetzinternetanbieter zu benennen, bei dem Sie aktuell eine Servicepauschale bezahlen.
AdvoFin und die beauftragten Rechtsanwälte kümmern sich anschließend um den gesamten Prozess.

3

Nur im Erfolgsfall erhalten wir für die Übernahme des Risikos und die Finanzierung sämtlicher Kosten 34% vom Prozesserlös.

Bitte beachten Sie: eine Prozessfinanzierung ist nur möglich, wenn Sie noch einen laufenden Vertrag bei dem Anbieter haben, welcher Ihnen eine Servicepauschale verrechnet hat.

Wir kümmern uns um Ihre Rückforderung und sorgen für Ihr Recht! Und das seit 2001!

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News / Historie

23.12.2022

Rückforderung der Servicepauschale: der Kurier berichtet am 22.12.2022

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