Bei der Servicepauschale handelt es sich um eine zusätzliche Gebühr, die ergänzend zum Grundentgelt von Mobilfunk- und Festnetzinternetanbietern (A1, Magenta, 3 und bob) verrechnet wird. Sie macht meist zwischen 20 und 35 Euro pro Jahr aus.
Ein richtungsweisendes Urteil des Obersten Gerichtshofs in Österreich hat nun für eine andere Branche aufgezeigt, das solche Servicepauschalen als Zusatzentgelt rechtswidrig sind. Die Kooperationsrechtsanwälte der AdvoFin haben die Rechtslage genau analysiert und sind überzeugt, dass auch die bezahlte Servicepauschale, die Ihnen Ihr Mobilfunk- oder Festnetzinternetanbieter verrechnet hat, rechtwidrig ist. Sie können bis zu € 250 je Vertrag zurückfordern!
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